Kosten
PSYCHOTHERAPIE
Als psychotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung ist es möglich, sowohl mit den gesetzlichen Krankenkassen als auch mit den privaten Krankenkassen abzurechnen.
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die fünf ersten Sitzungen werden ohne Antragstellung von der Krankenkasse übernommen.
Privatversicherte
Für Privatpatienten/innen ist die individuelle Leistungsvereinbarung daraufhin zu prüfen, ob diese die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen einschließt. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
Beihilfeberechtigte
Bei Personen mit Beihilfeanspruch übernimmt die Beihilfe in der Regel den entsprechenden prozentualen Kostenanteil.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Die Kosten sind der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu entnehmen.
NOTFALLPSYCHOLOGIE
Privatperson
Als nicht heilkundliches Beratungsangebot sind die Kosten für die Beratung selbst zu tragen. Die Kosten entsprechen denen einer psychotherapeutischen Sitzung und sind der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu entnehmen.
Bei Vorliegen einer Behandlungsindikation für Psychotherapie werden die Kosten im Rahmen einer Akutbehandlung von der Krankenkasse übernommen.
Institution
Als Institution können Sie per Mail oder telefonisch einen Kostenvoranschlag anfragen. Die Kosten richten sich nach den angefragten Leistungen.
SUPERVISION
Ausbildungsteilnehmer/innen
Es gilt die Vereinbarung mit dem Ausbildungsinstitut.
Privatpersonen
Die Kosten entsprechen denen einer psychotherapeutischen Sitzung und sind der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu entnehmen.
Institutionen
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