Manchmal ist ein Kind mit neuen Herausforderungen zunächst überfordert und zeigt in der Überforderung vorübergehend Veränderungen des Erlebens und Verhaltens. Dazu kann auch der zeitweise Schritt rückwärts in einen eigentlich bereits bewältigten Entwicklungsabschnitt gehören.
Dies ist zunächst Bestandteil einer normalen Entwicklung, wird die Entwicklungsaufgabe bewältigt, erfolgen genauso auch Vorwärtssprünge. Wenn du selbst kämpfst bzw. Sie Ihr Kind kämpfen oder still leiden sehen, ist dies oft schwer zu ertragen. Bestehen Leidensdruck und Belastungen in mehreren Lebensbereichen und /oder halten die Veränderungen über einen längeren Zeitraum an, kann psychotherapeutische Unterstützung wichtig sein.
Einbezogen werden auch mögliche Interaktionseffekte auf die psychische Entwicklung von Kindern. Dabei unterscheiden sich Kinder ebenso wie Erwachsene in ihren Temperamentsmerkmalen und reagieren verschieden auf Unterschiede im Erziehungsverhalten. Entwicklungsumstände können für einige Kinder bedeutsam sein, während andere Kinder eher wenig störbar erscheinen. Lange bekannt und erforscht ist die entscheidende Bedeutung der Passung von Kind und Entwicklungsumwelt. Eine wesentliche Ableitung besteht darin, nicht nur das Kind alleine in den Blick zu nehmen, sondern die Perspektive auf die unterschiedlichen Bezugssysteme (z.B. Schule, Familie, Freizeitgestaltung) zu erweitern.
Auf der Grundlage psychotherapeutischer Fachkunde wird gemeinsam (Therapeutin – Kind – Eltern / Bezugspersonen) ein Behandlungsplan erstellt. Angebote im Praxisraum können bei Bedarf um lebensweltbezogene Interventionen, z.B. in der Schule, ergänzt werden.
Unterschieden werden introversive psychische Störungen, dazu gehören z.B. affektive, spezifische emotionale Störungen des Kindes- und Jugendalters, Entwicklungsstörungen, darunter die Autismus-Spektrum Störung (ASS) und extraversive Störungen. Zu den extraversiven Störungen gehören u.a. Störungen des Sozialverhaltens oder Hyperkinetische Störungen.
Eine Aufgabe des Angebotes ist es, Brücken zu bauen, wo psychische Erkrankungen im Alltag von Kindern, Jugendlichen, Eltern und ihrem Bezugssystem zu Herausforderungen oder auch Teilhabebeeinträchtigungen werden. Z.B. da, wo unter dem Ziel Inklusion Exklusion droht, kann individueller Brückenbau ggfs. neue Wege eröffnen und Mut machen, es immer wieder neu zu versuchen.
Eine Teilhabebeeinträchtigung ergibt sich nicht automatisch aus dem Vorliegen einer psychischen Störung. Die Schwere einer Störung ist ebenfalls kein Indikator. Es gilt, die individuelle Situation des Kindes in den verschiedenen Lebensbereichen (personenbezogen, familiär, settingbezogen, z.B. Schule, Freizeit) in den Blick zu nehmen, Ressourcen wie Unterstützungsbedarfe zu erfassen und in Abstimmung mit der Familie und den Ansprechpartnern/innen der Lebensbereiche (z.B. Schule, Freizeit) Maßnahmen abzuleiten. Zeigen sich Teilhabebeeinträchtigungen infolge einer psychischen Erkrankung, kann das Kind / der Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe und Maßnahmen der Inklusion haben.
Unterschieden werden Angebote für folgende Ziel- bzw. Altersgruppen:
Kinder im Kindergartenalter von 2 bis 6 Jahren mit psychischen Störungen
Kinder im Grundschulalter im Alter von 6 bis 11 Jahren mit psychischen Störungen
Jugendliche im Alter von 11 bis 18 Jahren mit psychischen Störungen